Ferienjob ab 16: Regeln, Stundenlohn und was am Ende übrig bleibt (2026)
Mit 16 darfst du laut Jugendarbeitsschutzgesetz, solange du noch vollzeitschulpflichtig bist, in den Schulferien bis zu vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten, höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche, an fünf Tagen, in der Regel zwischen 6 und 20 Uhr. Der Mindestlohn von 13,90 € gilt für dich noch nicht, realistisch sind je nach Job und Quelle 9 bis 18 € pro Stunde. Als kurzfristige Beschäftigung ist der Ferienjob sozialversicherungsfrei, das Kindergeld deiner Eltern bleibt unberührt.
Mein erster Ferienjob ab 16 war ein Lager. Kartons vom Band nehmen, scannen, auf die Palette stellen, die letzten Wochen der Sommerferien, und ich fand es großartig, weil zum ersten Mal eigenes Geld auf dem Konto lag. Was ich damals nicht wusste: dass ich eine Stunde Pause hätte bekommen müssen, dass der Chef den Mindestlohn gar nicht zahlen musste und warum auf der ersten Abrechnung Lohnsteuer abgezogen war, die ich mir hätte zurückholen können.
Viele Ratgeber im Netz sind bei diesen Fragen nicht auf dem aktuellen Stand, manche rechnen noch mit der alten Minijob-Grenze von 520 €. Hier kommt die Version mit Paragrafen, aktuellen Zahlen und dem, was ich mit 16 gern gewusst hätte.
Ferienjob ab 16 auf einen Blick: Was das Gesetz erlaubt
| Regel | Was für dich gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Dauer | höchstens vier Wochen im Kalenderjahr, während der Schulferien | § 5 Abs. 4 JArbSchG |
| Arbeitszeit | bis 8 Stunden am Tag, bis 40 Stunden in der Woche | § 8 Abs. 1 JArbSchG |
| Pausen | 30 Minuten bei mehr als 4,5 Stunden, 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden | § 11 JArbSchG |
| Uhrzeit | 6 bis 20 Uhr, ab 16 in Gaststätten bis 22 Uhr | § 14 JArbSchG |
| Arbeitstage | fünf Tage in der Woche, Samstag und Sonntag nur in bestimmten Branchen | §§ 15 bis 17 JArbSchG |
| Freizeit | mindestens 12 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen | § 13 JArbSchG |
| Mindestlohn | gilt unter 18 ohne Berufsabschluss nicht | § 22 Abs. 2 MiLoG |
| Sozialversicherung | keine eigenen Beiträge bei kurzfristiger Beschäftigung bis 3 Monate oder 70 Arbeitstage | § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV |
| Kindergeld | bleibt, bis 18 gibt es keine Einkommensgrenze | § 32 Abs. 3 EStG |
Vier Wochen, acht Stunden, fünf Tage: die Arbeitszeit mit 16
Das Jugendarbeitsschutzgesetz unterscheidet in Paragraf 2 zwischen Kindern (unter 15) und Jugendlichen (15 bis 17). Der Haken für dich: Solange du der Vollzeitschulpflicht unterliegst, gelten laut Absatz 3 für dich die Kinder-Regeln, auch wenn du 16 bist. Die Vollzeitschulpflicht dauert in den meisten Ländern neun oder zehn Schuljahre. Ob du sie schon hinter dir hast, sagt dir deine Schule oder das Schulamt.
Für Schüler mit Vollzeitschulpflicht gibt es die Ferienjob-Ausnahme in Paragraf 5 Absatz 4: Du darfst während der Schulferien höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden. Vier Wochen bei einer Fünf-Tage-Woche sind 20 Arbeitstage, das ist eine eigene Rechnung, das Gesetz zählt in Wochen. Hast du die Vollzeitschulpflicht nach unserer Lesart des Gesetzes schon erfüllt, fällt diese Grenze weg, die Schutzregeln für Jugendliche gelten trotzdem.
Die wichtigsten davon stehen in den Paragrafen 8 bis 15. Laut Paragraf 8 sind nicht mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche erlaubt. Eine Ausnahme ab 16 steht in Absatz 3: In der Erntezeit dürfen es neun Stunden am Tag und 85 Stunden in der Doppelwoche sein. Die Pausenregel in Paragraf 11 ist eindeutig. Ab mehr als viereinhalb Stunden Arbeit stehen dir 30 Minuten zu, ab mehr als sechs Stunden 60 Minuten. Eine Pause zählt erst ab 15 Minuten, sie darf frühestens eine Stunde nach Beginn und muss spätestens eine Stunde vor Ende liegen, und länger als viereinhalb Stunden am Stück darfst du nie arbeiten. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen laut Paragraf 13 mindestens zwölf Stunden Freizeit liegen, und Paragraf 15 begrenzt dich auf fünf Arbeitstage pro Woche. Die beiden freien Tage sollen möglichst zusammenhängen.
Abends, samstags, sonntags: die Ausnahmen ab 16
Grundsätzlich darfst du laut Paragraf 14 nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Ab 16 öffnet das Gesetz ein paar Türen: im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, in der Landwirtschaft ab 5 oder bis 21 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr. Für Kellnern im Biergarten ist der Abend also drin, für die Nachtschicht im Lager nicht.
Samstag und Sonntag sind laut Paragraf 16 und Paragraf 17 grundsätzlich frei. Samstags gibt es Ausnahmen unter anderem für Läden, Bäckereien, Landwirtschaft, Gastronomie und Sport, sonntags unter anderem für Krankenhäuser und Heime, Landwirtschaft, Gastronomie und Sport. Selbst dann sollen mindestens zwei Samstage im Monat frei bleiben und müssen es mindestens zwei Sonntage, und für den gearbeiteten Samstag steht dir ein freier Tag in derselben Woche zu. Im Supermarkt oder Café heißt das: Samstag ja, aber nicht jeden.
Diese Arbeiten sind tabu
Paragraf 22 verbietet für unter 18-Jährige Arbeiten, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen, mit Unfallgefahren verbunden sind, die man ohne Erfahrung schlecht einschätzt, oder die außergewöhnliche Hitze, Kälte, Nässe, Lärm, Erschütterungen, Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe mit sich bringen. Wenn dir eine Aufgabe komisch vorkommt, frag nach. Der Betrieb trägt die Verantwortung dafür.
Ferienjob ab 16: Wie viel verdient man wirklich?
Erst die unangenehme Nachricht. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 laut Bundesarbeitsministerium bei 13,90 € pro Stunde und steigt 2027 auf 14,60 €. Für dich gilt er nicht: Paragraf 22 Absatz 2 des Mindestlohngesetzes nimmt Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung ausdrücklich aus. Ein Betrieb darf dir also weniger zahlen, und die Zahlen von schuelerjobs.de zeigen, dass das auch passiert.
Was tatsächlich gezahlt wird, sagen zwei Quellen mit unterschiedlichem Bild. Das Portal schuelerjobs.de nennt für 16-Jährige durchschnittlich 9 bis 12 € pro Stunde (Stand Dezember 2025), für 17-Jährige 10 bis 14 €, ab 18 dann 12 bis 15 €. Die Karrierebibel listet im Juli 2026 für Ferienjobs ab 16 nach Tätigkeit deutlich mehr:
| Ferienjob ab 16 | Stundenlohn laut Karrierebibel (07/2026) |
|---|---|
| Promoter | 14 bis 20 € |
| Kellnern | 13 bis 18 € plus Trinkgeld |
| Produktionshelfer | 13 bis 18 € |
| Ferienlager-Betreuer | 13 bis 18 € |
| Lagerhelfer | 13 bis 17 € |
| Bürohilfe, Verkauf | 13 bis 17 € |
| Verpacken, Inventur, Kasse, Regale auffüllen, Küchenhilfe | 13 bis 16 € |
Meine Erfahrung dazu: Große Betriebe und Zeitarbeitsfirmen zahlen oft für alle denselben Satz nahe am Mindestlohn, der Bäcker um die Ecke oder der Hof im Nachbardorf liegen eher im Bereich von schuelerjobs.de. Mein Rat, aus eigener Erfahrung und nicht aus dem Gesetz: Nenn im Gespräch 13,90 € als Marke. Der Satz „Das ist der Mindestlohn, den bekommen die anderen ja auch“ funktioniert erstaunlich oft, obwohl du keinen Anspruch hast. Unter 10 € würde ich mit 16 heute nicht mehr anfangen, außer es gibt Trinkgeld oder freies Essen obendrauf.
Rechenbeispiel: vier Wochen Ferienjob in Zahlen
Nimm die volle gesetzliche Zeit, vier Wochen mit je fünf Tagen à acht Stunden. Das sind 160 Stunden, eigene Rechnung, brutto:
| Stundenlohn | 160 Stunden (4 Wochen) | 80 Stunden (2 Wochen) |
|---|---|---|
| 11 € (Mitte schuelerjobs.de) | 1.760 € | 880 € |
| 13 € (Untergrenze Karrierebibel) | 2.080 € | 1.040 € |
| 13,90 € (Mindestlohn als freiwillige Marke) | 2.224 € | 1.112 € |
| 16 € (Kellnern, Produktion mittlerer Bereich) | 2.560 € | 1.280 € |
Zwischen 11 und 16 € liegen bei vier Wochen 800 € Unterschied. Deshalb lohnt sich das Gespräch über den Stundenlohn, auch wenn es sich mit 16 komisch anfühlt. Wie viel netto bleibt, hängt an der Anmeldung.
Steuern und Sozialversicherung: kurzfristige Beschäftigung, Pauschale oder Steuerklasse I
Ein Ferienjob wird in der Regel als kurzfristige Beschäftigung angemeldet. Laut Paragraf 8 Absatz 1 Nummer 2 SGB IV ist das eine Beschäftigung, die im Kalenderjahr auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Bei einem Schüler in den Ferien ist das in der Regel beides gegeben. In der Landwirtschaft gelten 15 Wochen oder 90 Arbeitstage. Der Vorteil laut Minijob-Zentrale: Du zahlst keine eigenen Beiträge zur Sozialversicherung, egal wie viel du verdienst. Umlagen und Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber.
Die Minijob-Grenze von 603 € im Monat, die viele Ratgeber nennen, spielt für den klassischen Ferienjob keine Rolle. Sie gilt für den Minijob mit Verdienstgrenze, also für Jobs, die dauerhaft laufen und wenig einbringen. Vier Wochen Vollzeit liegen mit über 1.700 € weit darüber, deshalb ist die kurzfristige Beschäftigung der richtige Weg. Läuft dein Job dagegen dauerhaft weiter, zum Beispiel nach der Schulpflicht samstags im Laden, kann er zum Minijob werden, und dann zählen die 603 €. Wie das im Studium weitergeht, steht in unserem Beitrag zum Nebenjob im Studium.
Bei der Lohnsteuer hat der Arbeitgeber zwei Wege, und er wählt, nicht du. Weg eins ist die Pauschalsteuer von 25 Prozent nach Paragraf 40a EStG. Sie ist nur erlaubt, wenn die Beschäftigung höchstens 18 zusammenhängende Arbeitstage dauert, der Lohn im Schnitt 150 € pro Arbeitstag nicht übersteigt und der Stundenlohn im Durchschnitt 19 € nicht übersteigt. Bei einem vollen Vier-Wochen-Job mit 20 Arbeitstagen ist die 18-Tage-Grenze überschritten, dann fällt dieser Weg weg. Die Pauschale führt der Arbeitgeber ab, in der Regel taucht sie nicht als Abzug auf deiner Abrechnung auf, und über die Steuererklärung holst du sie nicht zurück.
Weg zwei ist die Abrechnung nach deiner Lohnsteuerklasse, bei Schülern laut Lohnsteuerhilfeverein VLH meist Steuerklasse I. Dafür braucht der Betrieb deine Steuer-ID. Je nach Monatslohn behält er Lohnsteuer ein, und genau das war die Zeile auf meiner ersten Abrechnung. Der Trost: Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € im Jahr, gerundet 1.029 € pro Monat. Verdienst du im ganzen Jahr weniger, bekommst du die einbehaltene Lohnsteuer über eine Steuererklärung komplett zurück, laut VLH sogar bis rund 13.600 € Jahreseinkommen. Für einen einzigen Ferienjob ist die Erklärung bei ELSTER schnell gemacht, und es lohnt sich fast immer.
Kindergeld, Krankenkasse und Unfallversicherung
Die Sorge vieler Eltern: Verliert man das Kindergeld, wenn das Kind arbeitet? Nein. Paragraf 32 Absatz 3 EStG berücksichtigt Kinder bis 18 ohne jede Einkommensgrenze. Eine Prüfung der Erwerbstätigkeit gibt es erst nach einer abgeschlossenen Erstausbildung, und selbst dann sind laut Bundesagentur für Arbeit bis zu 20 Wochenstunden oder ein Minijob unschädlich. Für einen Ferienjob mit 16 heißt das: Du kannst so viel verdienen, wie der Job hergibt, das Kindergeld bleibt.
Bei der Krankenkasse bleibst du in der Regel über deine Eltern versichert. Die kurzfristige Beschäftigung löst keine eigenen Beiträge aus, das ist ihr Kern. Unfallversichert bist du trotzdem: Laut Paragraf 2 SGB VII sind Beschäftigte kraft Gesetzes versichert, und die Unfallkasse Hessen stellt klar, dass das auch für kurzzeitige Aushilfen ohne Antrag gilt, inklusive der Wege zur Arbeit und zurück. Der Arbeitgeber zahlt das, du musst dich um nichts kümmern.
Diese Unterlagen will dein Arbeitgeber sehen
- Steuer-ID: steht auf dem Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern, das du irgendwann per Post bekommen hast. Verloren? Über das Online-Formular des BZSt neu anfordern. Der Brief kommt nur per Post, per Telefon oder Mail geht es aus Datenschutzgründen nicht, also rechtzeitig kümmern.
- Sozialversicherungsnummer: Laut Deutscher Rentenversicherung bekommst du den Versicherungsnummernachweis mit der ersten Anmeldung durch den Arbeitgeber in der Regel automatisch zugeschickt, kostenlos, einmalig und lebenslang gültig. Beim ersten Ferienjob musst du also in der Regel nichts vorlegen.
- Einwilligung der Eltern: Nach Paragraf 113 BGB brauchst du als Minderjähriger die Ermächtigung deiner Eltern, um einen Arbeitsvertrag zu schließen. Ein amtliches Formular haben wir nicht gefunden, ein kurzer unterschriebener Zettel reicht in der Regel. Die IHK Schwaben zählt die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zu den Standard-Einstellungsunterlagen.
- Ärztliche Bescheinigung: Paragraf 32 JArbSchG verlangt eigentlich eine Erstuntersuchung innerhalb der letzten 14 Monate. Absatz 2 nimmt aber geringfügige oder höchstens zwei Monate dauernde Beschäftigungen mit leichten Arbeiten aus. Ein Ferienjob im Lager oder Café fällt in der Regel darunter, manche Arbeitgeber wollen die Bescheinigung trotzdem sehen. Die Kosten der Untersuchung trägt laut Paragraf 44 das Land.
- Gesundheitsbelehrung: Wenn du mit Lebensmitteln arbeitest, also in der Gastro-Küche, an der Eistheke oder an der Theke mit Sahne- und Cremeteilchen, brauchst du laut Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz vor dem ersten Arbeitstag eine Belehrung beim Gesundheitsamt, die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Köln und Essen nehmen dafür 25 €, schuelerjobs.de nennt je nach Stadt 20 bis 35 €. Manche Betriebe zahlen das, frag vorher.
Welche Ferienjobs ab 16 sich lohnen
Meine Sortierung nach eigener Erfahrung und dem, was Freunde erzählt haben. Produktion und Lager: monoton, aber planbar, feste Schichten, oft ein ordentlicher Grundlohn. Gastronomie: anstrengend, dafür Trinkgeld obendrauf, und ab 16 darfst du bis 22 Uhr, was die Abendschicht erst möglich macht. Promotion: laut Karrierebibel am besten bezahlt, dafür brauchst du Mundwerk. Ferienlager-Betreuung liegt mit 13 bis 18 € im oberen Bereich, dafür brauchst du Nerven.
Wenn du nicht vier Wochen am Stück arbeiten willst, gibt es die flexiblen Jobs mit eigener Preisverhandlung. Was du dabei verlangen kannst, steht in unseren Beiträgen zum Babysitter Stundenlohn und zum Nachhilfe Stundenlohn. Und falls du eher Tiere als Menschen magst: Hundesitter werden funktioniert auch neben der Schule.
Der Markt: 11,5 Millionen Schüler und eine alte Zahl
Wie viele Jugendliche überhaupt jobben, weiß niemand genau. Die letzte belastbare Auswertung stammt vom Institut der deutschen Wirtschaft auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels 2018 bis 2020: Damals arbeiteten 42 Prozent der 17-Jährigen oder hatten gearbeitet, zehn Jahre davor 47 Prozent. Die Hälfte kam auf höchstens 150 € im Monat. Neuere belastbare Zahlen haben wir nicht gefunden. Groß ist die Gruppe jedenfalls: Laut Statistischem Bundesamt gehen 2025/26 rund 11,5 Millionen Schülerinnen und Schüler zur Schule. Konkurrenz um die guten Stellen hast du also. Die besten Lagerjobs für den Sommer waren bei uns im Mai vergeben, frag früh.
Häufige Fragen zum Ferienjob ab 16
Wie lange darf man mit 16 in den Ferien arbeiten?
Solange du der Vollzeitschulpflicht unterliegst, höchstens vier Wochen im Kalenderjahr, jeweils bis zu acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche an fünf Tagen. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen.
Wie viel verdient man bei einem Ferienjob mit 16?
Laut schuelerjobs.de durchschnittlich 9 bis 12 € pro Stunde, laut Karrierebibel je nach Job 13 bis 20 €. Bei 160 Stunden in vier Wochen sind das nach unserer Rechnung brutto etwa 1.760 € (11 €) bis 2.560 € (16 €).
Gilt der Mindestlohn für 16-Jährige?
Nein. Das Mindestlohngesetz nimmt Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung aus. Nach meiner Erfahrung zahlen viele größere Betriebe die 13,90 € trotzdem, verlangen kannst du sie nicht.
Muss ich für meinen Ferienjob Steuern zahlen?
Der Arbeitgeber führt entweder 25 Prozent Pauschalsteuer ab, die du nicht siehst, oder rechnet nach Steuerklasse I ab. Im zweiten Fall bekommst du einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung zurück, solange dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € liegt. Sozialabgaben zahlst du bei einer kurzfristigen Beschäftigung nicht.
Bekommen meine Eltern weiter Kindergeld?
Ja. Bis zu deinem 18. Geburtstag gibt es keine Einkommensgrenze für das Kindergeld. Dein Ferienjob-Verdienst spielt dafür keine Rolle.
Fazit von Marvin
Ein Ferienjob ab 16 ist rechtlich enger gefasst, als viele denken, und beim Geld ist mehr drin, als die meisten Ratgeber sagen. Vier Wochen, acht Stunden, Pausen und Nachtruhe stehen im Gesetz, der Stundenlohn steht nirgends. Der Hebel bist du im Vorstellungsgespräch. Frag nach 13,90 € und nimm deine Pausen. Die einbehaltene Lohnsteuer holst du dir über die Steuererklärung zurück, und bewerben solltest du dich schon im Mai. Das Lager hat mir damals vor allem eines beigebracht: wie viel Arbeit in eigenem Geld steckt.
Quellen
- Jugendarbeitsschutzgesetz: § 2, § 5, § 8, § 11, § 13, § 14, § 15, § 16, § 17, § 22, § 32, § 44
- § 22 MiLoG; BMAS: Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026
- § 8 SGB IV; Minijob-Zentrale: Kurzfristige Beschäftigung und Schüler; Bundesregierung: Mindestlohn und Minijob-Grenze 2026
- § 40a EStG, § 32a EStG, § 32 EStG; VLH: Ferienjob, so kannst du als Schüler Steuern sparen (27.02.2026); Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld ab 18
- § 2 SGB VII; Unfallkasse Hessen: Versicherungsschutz im Ferienjob
- BZSt: Erneute Mitteilung der Steuer-ID; Deutsche Rentenversicherung: Versicherungsnummernachweis zum Berufseinstieg; § 113 BGB; § 43 IfSG; Stadt Köln: Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
- schuelerjobs.de: Stundenlohn und Mindestlohn im Schülerjob (15.12.2025) und Gesundheitszeugnis für Schülerjobs (25.09.2025); Karrierebibel: Ferienjob (29.07.2026)
- Statistisches Bundesamt, PM 081 vom 11.03.2026: Schülerzahl 2025/26; iwd: Welche Jugendlichen Nebenjobs haben (05.09.2023)